Straflose Selbstanzeige

Seit dem 1. Januar 2010 sieht das Gesetz eine spontane, straflose Selbstanzeige für Steuerzahler vor, die ihre Steuersituation regulieren möchten. Jeder Steuerpflichtige, der sich selbst meldet, muss alle Einkünfte und Vermögenswerte angeben, die er noch nie gemeldet hat, ohne Vorbehalt mit der Steuerbehörde  zusammenarbeiten und alle nützlichen Unterlagen vorlegen, um die maßgeblichen Elemente festzustellen. Der Steuerpflichtige bemüht sich , die Nachsteuern und Verzugszinsen zu begleichen.

 

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